Wechsel in die private Krankenversicherung


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Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert

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Wechsel in die private Krankenversicherung

Wechsel in die private Krankenversicherung

Selten war es so interessant, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, sofern die Gesetzgebung einem die Möglichkeit gibt. Dem Selbständigen, wenn dieser gesetzlich versichert ist, ist der Wechsel jederzeit möglich mit einer Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monates. Der Angestellte kann als gesetzlich Versicherter ebenfalls zum Ende des übernächsten Monat kündigen, sofern er über der Pflichtversicherungsgrenze liegt und dies auch mindestens die letzten 3 Jahre lag. Liegt ein Angestellter bereits 2 ganze Jahre über der Pflichtversicherungsgrenze und wird auch im laufenden Jahr über die Pflichtversicherungsgrenze kommen, dann wird der Wechsel für Ihn erstmals zum 01.01. des nächsten Jahres möglich.

Im Falle der Möglichkeit, erstmals in die PKV zu wechseln, gibt es für die Angestellten ein Sonderkündigungsrecht. Der Wechsel ist direkt zum 01.01. möglich, ohne das 2 Monate vorher gekündigt werden muss. Dabei ist der Wechsel auch noch bis 14 Tage nach dem 01.01. des Jahres rückwirkend möglich. Der Wechsel in die PKV macht eine Absicherung zu einem deutlich kleineren Beitrag möglich, gleichzeitig sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung besser. Wird eine solide Gesellschaft ausgesucht, kann der Versicherte damit rechnen, dass er bei einer Laufzeit von 15. bis 20 Jahren (oder länger) auch im Alter einen gut bezahlbaren, kleinen Beitrag in der PKV zu bezahlen hat. Vor allem aber stehendie sehr wünschenswerten, besseren Leistungen in der privaten Krankenversicherung dem Renter da zur Verfügung, wo diese am meisten, oder zumindest am ehesten gebraucht werden.

Wichtig ist zu wissen, das bei einem Wechsel in die PKV die Ehefrau ebenfalls gegen eigenen Beitrag in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzusichern ist, sofern die Ehefrau nicht berufstätig ist und nicht durch eigene Berufstätigkeit, dadurch durch ein eigenes Einkommen pflichtversichert ist. Wenn Kinder vorhanden sind, ist auch für die Kinder extra Beitrag zu bezahlen mit Absicherung in der PKV oder GKV. Da Kinder in der gesetzlichen Kasse recht teuer sind, wird in der Regel das Kind privat versichert, da es günstiger ist und bessere Leistungen bietet. Vorsicht ist geboten, wenn eine chronische Erkrankung den Wechsel in die PKV für ein Familienmitglied nicht möglich ist.

Wenn also die Ehefrau eine schwere Krankheit hat, muss der Ehemann, der in die PKV wechseln will, berücksichtigen, dass der Beitrag für die Ehefrau in der gesetzlichen Kasse unter Umständen über 400 Euro kostet (die PKV wäre billiger) und sollte sich ausrechnen, ob der Beitrag für Ihn und die Frau dann unter dem Strich nicht zu teuer wird. Gleiches gilt, wenn ein Kind oder 2 Kinder vorhanden sind und ev. ein Kind mit einer Erkrankung in der PKV nicht aufgenommen werden kann, denn der Beitrag für ein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung kann ebenfalls bei 150 Euro bis 200 Euro liegen. Auf jeden Fall ist eine Beratung durch einen Versicherungskaufmann und Fachmann der PKV zu empfehlen, der die Besonderheiten berücksichtigen kann und gut über die privaten Krankenversicherung informiert ist.

Es gibt derzeit fast 50 Krankenversicherungsgesellschaften und nicht jede ist gleich zu empfehlen, denn es gibt teilweise ganz wesentliche Unterschiede. Natürlich ist wünschenswert, dass die Versicherung möglichst preisgünstig ist, und man möchte natürlich auch einen umfangreichen Versicherungsschutz mit einer nur kleinen Selbstbeteiligung. Aber wichtig ist auch in hohem Maße, das die Beiträge auch über längere Zeit eine gute Beitragsstabilität aufweist.

Wenn ein 35-jähriger Mann sich versichert, sollte der Beitrag für ihn auch als Rentner mit 70 oder 75 Jahren bezahlbar sein. Sofern sich dieser Mann eine PKV sucht, die ein nicht ganz so hohes Leistungsspektrum abdeckt, wenn er darauf achtet, dass es sich bei der Wahl des Tarifes nicht um einen der typischen Ködertarifen der Versicherer handelt, wie diese eigentlich viel zu billigen Tarife gern genannt werden, dann besteht gute Chance, bei einem Einstiegsbeitrag von um die 250 Euro auch im Alter einen absolut bezahlbaren Beitrag zu behalten, der unter 500 Euro liegen sollte. Natürlich ist es eine sehr sinnvolle Entscheidung, von der Ersparnis des geringeren Beitrages zur PKV einen Teil als Rücklagen zu bilden.

Das kann so aussehen, dass der Beitrag für den Angestellten zum Beispiel 130 Euro günstiger ist, als der Arbeitnehmer- beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung - und 70 Euro davon werden monatlich angespart, um dann später mit dem angewachsenen Kapital den Beitrag zur Krankenversicherung teilweise abzudecken. Wenn der Beitrag als Rentner bei vielleicht bei 500 Euro liegt, kann der privat Versicherte Rentner zumindest für einige Jahre diesen Beitrag durch Verzehr des angesammelten Kapitales veringern, beispielsweise für 5 Jahre lang um 100 Euro im Monat.

Ist der freiwillig Versicherte Angestellte, oder der Selbständige bereits älter als 50 Jahre, ist der Wechsel in die PKV gut zu überdenken, denn der Versicherer hat nur noch 15 Jahre Zeit, Rücklagen zu bilden, um für Beitragsstabilität im Alter zu sorgen. Es gibt ja einen Tarif der als Pflichttarif in der PKV mit der Vollkrankenversicherung abgeschlossen werden muss.

Dieser Tarif kann GZ heißen (gesetzlicher Zuschlag) oder VT (Vorsorgetarif) und beträgt 10 % der Beiträge zur Krankenversicherung ohne Tagegeldbeitrag. Wenn dieser Reservertopf gut gefüllt ist, erfährt der Versicherte ab dem Rentenalter keine Beitragsanpassung mehr, da diese Beitragserhöhungen aus dem Tarif geleistet werden.

Wenn der Versicherte bereits 55 ist, werden nur noch 10 Jahre in den Rückstellungstopf für Altersrücklagen nach Tarif GZ oder VT abgeführt und die Beitragsanpassungen werden nur abgefangen, bis dieser Topf gelehrt ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherte in höherem Alter plötzlich Beitragsanpassungen erhält, die dann den Beitrag steigen lassen.

Und dies ausgerechnet im hohen Alter von 70 oder 75 Jahren. Da in der heutigen Zeit viele bereits 90 Jahre und älter werden, kann es dann durchaus zu Beiträgen von 600 oder 700 Euro führen, wenn regelmäßig Anpassungen im Tarif nötig sind. Genau aus diesem Grunde sollte ein Fachmann der PKV auch ein Unternehmen empfehlen, dass nachweislich auch über einen längeren Zeitraum von 30 - 40 Jahren gute Beitragsstabiltät aufweisen kann und sollte einer Person von 50 Jahren oder älter empfehlen, zusätzchliche Rücklagen für steigende Beiträge in höherem Alter anzusparen oder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.