Regelhöchstsatz


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Regelhöchstsatz

Ist eine Leistung nach Regehöchstsatz in der PKV eine gute oder gar hohe Leistung? Dies ist nur bedingt der Fall. Das Wort "höchst" scheint nahezulegen, daß es hier um höchste Leistung geht.

Das ist aber nicht der Fall: Die Gebührenordnung für Ärzte sieht Berechnungen für ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Gebührensatz vor. 3,5-fach ist der Höchstsatz. Die Stufe bis 2,3-facher Satz ist der Standardfall, die Norm. Eine Rechnung mit Gebührensätzen unter 2,3-fach wird man kaum zu sehen bekommen.

Wenn eine Behandlung besonders schwierig oder zeitaufwendig ist, darf der Arzt bis 3,5-fach abrechnen. Immerhin ca. 1/3 aller Rechnungen enthalten Positionen von mehr als 2,3-fachen bis zum 3,5- fachen Gebührensatz. Im Vergleich zur gesetzlichen Kasse ist jedoch auch 2,3-fach schon deutlich höher.