Was wird vom Arbeitgeberzuschuß getragen
Was wird vom Arbeitgeberzuschuß getragen?
Der Beitrag für die Vollversicherung wird vom Arbeitgeber bis zum maximalen Betrag
zu 50 % übernommen. Berücksichtigt werden: Ambulante Tarife. stationäre Tarife
(Krankenhaus), Zahntarife, Krankentagegeld, Krankenhaus-Tagegeld, Pflegepflicht-
Versicherung, die zusätzlichen 10 % Altersrückstellung, Beitragssenkung im Alter
(keine Renten-Tarife), Kurtarife.
Nicht finanziert wird ein Pflege-Zusatztarif, oder
eine Reisekrankenversicherung. In keinem Fall Zusatz-Tarife für gesetzlich Versicherte.
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